Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hauptsache schräg
Hauptsache schräg, Daniel Janning, Händelstraße 4, 49767 Twist, Deutschland, +49 (0) 170 9342531
- im Folgenden HS genannt -
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen und Trainings (u.a. Grundtraining und Kurventraining auf dem Platz der EUVA Euregio Verkehrsakademie in 48513 Nordhorn; ATP Aufbautraining auf dem Gelände der Automotive Testing Papenburg in 26871 Papenburg) mit der HS.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist als Gerichtsstand grundsätzlich der Firmensitz der HS vereinbart; es gilt deutsches Recht als vereinbart.
2. Vertragsschluss und -Inhalt
Der Vertragsschluss erfolgt direkt zwischen dem Teilnehmer und HS; eine Buchung kann grundsätzlich nicht über Dritte erfolgen.
Der Vertrag kommt durch die Teilnahmebestätigung per Email von HS an den Kunden zustande.
Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt bei 16 Jahren und der Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Motorradführerscheins sein. Jüngere Teilnehmer können u.U. nach Rücksprache mit HS zur Teilnahme zugelassen werden, wenn entsprechende Qualifikationen vorliegen und der Veranstaltungscharakter dem nicht entgegensteht. Bei minderjährigen Teilnehmern ist das Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für die entsprechende Veranstaltung, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung / Rechnung.
3. Änderungen und Rücktritt des Veranstalters
Die HS kann bei höherer Gewalt (z.B. extreme Wettersituationen), Absage des Trainingsplatzbetreibers, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen HS sind ausgeschlossen, außer wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von HS oder etwaigen Erfüllungsgehilfen vorliegt.
Es erfolgt keine Erstattung aufgrund von schlechten Witterungsbedingungen (wenn das Training dennoch stattfindet), Krankheit oder defekten Motorrads des Teilnehmers o.ä. und HS haftet nicht für den Ausfall von Fahr- und Trainingszeiten auf den Plätzen und Strecken, die durch Sturz, sonstige Fahrbeeinträchtigungen oder durch Fahrzeugschäden o.ä. zustande kommen. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.
4. Zahlungsarten und Zahlungsfristen
Mit seiner Anmeldung verpflichtet sich der Kunde, den zum Buchungszeitpunkt gültigen Teilnahmebeitrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen sofort zu bezahlen („Zahlungsziel Sofort“).
Alle vom Buchungssystem vorgeschlagenen Zahlweisen sind zulässig. Sollte eine Zahlung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht erfolgen, ist dieser berechtigt, eine Zahlung auf anderem Wege zu verlangen.
Der Veranstalter ist nicht für eine zeitige und korrekte Ausführung der Bezahlvorgangs verantwortlich. Ein eindeutiger Zahlungsnachweis muss seitens des Teilnehmers auf Anfrage erbracht werden. Ausschlaggebend ist der Zahlungseingang beim Veranstalter.
5. Stornierung
Erscheint ein Teilnehmer nicht zu der von Ihm gebuchten Veranstaltung, ohne seine Teilnahme abgesagt zu haben, wird das komplette Nenngeld einbehalten. Ansonsten fallen folgende Stornokosten an:
- bei Absage bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine 100%ige Rückzahlung
- bei Absage 8 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 20% des Nenngeldes fällig
- bei Absage 2 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Nenngeldes fällig
- bei Absage 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 80% des Nenngeldes fällig
- bei Absage am Veranstaltungstag werden 100% des Nenngelds fällig
Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist in jedem Fall schriftlich per E-Mail an HS (info@hauptsache-schraeg.de), zu richten und muss seitens HS bestätigt werden.
Die Stornokosten beziehen sich grundsätzlich auf den entrichteten Teilnahmebeitrag für die gebuchte Veranstaltung.
Die Erstattung des um die Stornokosten gekürzten Betrages erfolgt grundsätzlich auf die ursprüngliche Zahlungsart.
6. Haftungsausschluss
Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von HS.
Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Trainingsplatzeigentümer und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der enthafteten Personen beruhen.
Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer) und Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
HS übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Trainingsplätze und den dazugehörigen Einrichtungen.
Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht- und ggf. Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
7. Schutzbekleidung
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eine komplette und ordnungsgemäße Motorradschutzbekleidung (Leder oder Textil mit entsprechenden Protektoren) sowie einen nach der StVZO zugelassenen Helm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel zu tragen.
HS ist berechtigt, Teilnehmer ohne Vorwarnung von der Veranstaltung auszuschließen, die in diesem Sinne eine unsachgemäße Bekleidung tragen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
8. Technische Bestimmungen
Das eingesetzte Motorrad muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden; es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehen. Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
HS ist berechtigt, Teilnehmer ohne Vorwarnung von der Veranstaltung auszuschließen, deren Motorrad diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
9. Verhalten während der Veranstaltung
Jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden.
Eine aktive Teilnahme an Veranstaltungen ist nur dann zulässig, wenn Fahrfähigkeit des einzelnen Teilnehmers besteht. Es besteht vor und während der Teilnahme ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Ebenso ist die Teilnahme unter Einfluss von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen könnten, nicht zulässig.
Es gelten auf allen Trainingsplätzen die Regeln des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie der einschlägigen Normen des Strafgesetzbuches (StGB).
Zudem sind die ausgehängte Platz- und Betriebsordnungen der jeweiligen Trainingsplatzeigentümer in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Den Anweisungen der Trainer oder Beauftragten ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.
HS ist berechtigt, Teilnehmer ohne Vorwarnung von der Veranstaltung auszuschließen, die sich nicht an ein entsprechendes Verhalten halten. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
10. Infektionsschutz
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Hygienemaßnahmen, welche von den zuständigen Behörden zum Zeitpunkt des Trainings vorgegeben werden, einzuhalten.
HS ist berechtigt, Teilnehmer ohne Vorwarnung von der Veranstaltung auszuschließen, die gegen entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen verstoßen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
11. Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr der Sitz der HS.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt bzw. die Lücke ausfüllt.